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BVerwG, 19.03.1976 - VI C 235.73 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versorgungsempfänger - Oberkriegsgerichtsräte - Besoldungsneuregelung
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81
Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Vertrauensschutz auch für die Zukunft kann in Ausnahmefällen demjenigen gewährt werden, dessen Vertrauen auf den Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsakts schutzwürdig ist (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 235.73 - [Buchholz 235 § 48 a BBesG Nr. 3] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 18.81
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten - …
Vertrauensschutz auch für die Zukunft kann in Ausnahmefällen demjenigen gewährt werden, dessen Vertrauen auf den Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsakts schutzwürdig ist (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 235.73 - [Buchholz 235 § 48 a BBesG Nr. 3] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme …
Hiervon sind Ausnahmen in besonders gelagerten Fällen möglich, wenn das Vertrauen des Betroffenen auf den Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsakts schutzwürdig ist (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 235.73 - [Buchholz 235 § 48 a BBesG Nr. 3] mit weiteren Nachweisen).
- OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17
Rücknahme; Dienstunfall; Vertrauensschutz
Vertrauensschutz auch für die Zukunft kann nur in Ausnahmefällen demjenigen gewährt werden, dessen Vertrauen auf den uneingeschränkten Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsakts schutzwürdig ist (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 235.73 - (Buchholz 235 § 48 a BBesG Nr. 3) m.weit.Nachw.). - BVerwG, 11.08.1982 - 2 B 77.81
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Einlegung der …
Der Gesetzgeber kann zwar abweichend von dieser Regel bestimmen, daß spätere Änderungen in der besoldungsrechtlichen Einstufung des Amtes, das der Versorgungsempfänger zuletzt innegehabt hat, auch für den Versorgungsempfänger maßgebend sein sollen (BVerwGE 40, 229 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 11/70] [231]; Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 235.73 - [RiA 76, 177 (179)]; vgl. auch Fürst, GKÖD I, K § 108 Rz 41 ff.). - BVerwG, 21.09.1988 - 2 B 127.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Der Gesetzgeber kann zwar abweichend von dem Grundsatz, daß Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand Versorgung nach Maßgabe des zuletzt innegehabten Amtes und auf der Grundlage des ihnen nach dem Besoldungsrecht zuletzt zustehenden Grundgehaltes erhalten, bestimmen, daß spätere Änderungen in der besoldungsrechtlichen Einstufung des Amtes, das der Versorgungsempfänger innegehabt hat, uneingeschränkt oder teilweise auch für den Versorgungsempfänger maßgebend sein sollen (vgl. u.a. BVerwGE 40, 229 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 11/70]; Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 235.73 -). - BVerwG, 04.09.1985 - 6 C 6.84
Beginn der Rücknahmefrist bei rechtswidrigen Verwaltungsakten - Gegenstand des …
Vertrauensschutz auch für die Zukunft kann nur in Ausnahmefällen demjenigen gewährt werden, dessen Vertrauen auf den uneingeschränkten Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsakts schutzwürdig ist (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 235.73 - [Buchholz 235 § 48 a BBesG Nr. 3] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84
Beginn der Rücknahmefrist bei rechtswidrigen Verwaltungsakten - Vertrauen auf den …
Vertrauensschutz auch für die Zukunft kann nur demjenigen gewährt werden, dessen Vertrauen auf den uneingeschränkten Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsakts ausnahmsweise schutzwürdig ist (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 235.73 - [Buchholz 235 § 48 a BBesG Nr. 3] mit weiteren Nachweisen).